Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden

Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen

Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Werbeanlage aufstellen wollen, müssen Sie dafür elektronisch in Textform eine Baugenehmigung beantragen.

Zu Werbeanlagen zählen beispielsweise Schilder, Beschriftungen, Lichtwerbung und Schaukästen. Sie sind vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar.

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um eine Werbeanlage, deren Ansichtsfläche größer als 1 Quadratmeter ist und die nicht nur vorübergehend angebracht werden oder sich im Außenbereich befindet.

  • Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

  • des Bauplanungsrechts,

  • des Verkehrsrechts,

  • des Naturschutzrechts

  • des Denkmalrechts

  • im Innenbereich bis 1 Quadratmeter Ansichtsfläche,

  • in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten. Höhe: bis zu 10 Meter über der Geländeoberfläche an der Stätte der Leistung. Stätte der Leistung ist der Ort, an dem der Gegenstand, für den geworben wird, hergestellt (Produktionsstätte), angeboten (Verkaufsstätte, Gasthaus), gelagert, verwaltet oder an dem für ihn ein Dienst geleistet wird.

  • im Innenbereich, wenn sie an der Stätte der Leistung oder für zeitlich begrenzte Veranstaltungen vorübergehend angebracht oder aufgestellt werden,

  • im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen oder Abstimmungen, die während der Dauer des Wahlkampfes angebracht oder aufgestellt werden,

  • in Form von Anschlägen,

  • an Baustellen, soweit sie sich auf das Vorhaben beziehen,

  • wie Auslagen und Dekorationen in Schaufenstern und Schaukästen.

Ablauf

Für genehmigungspflichtige Werbeanlagen müssen die erforderlichen Bauvorlagen und der ausgefüllte Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit vom Bauherrn elektronisch bei der zuständigen Baurechtsbehörde über deren bereitgestellten Onlinedienst (in der Regel ViBa-BW) eingereich werden.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

abhängig von Ihrem Einzelfall und der Anzahl beteiligter Stellen

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Lageplan

  • Bauzeichnungen

  • Baubeschreibung

  • wenn erforderlich: ein Foto der Umgebung und die Bestätigung der Standsicherheit

Gebühren

nach den Satzungen und Rechtsverordnungen der zuständigen Behörde

Zuständigkeit

die untere Baurechtsbehörde

Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Bezirk, in dem Sie die Werbeanlage aufstellen wollen, die Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Rechtsgrundlage

  • § 2 Begriffe

  • § 11 Gestaltung

  • § 53 Bauvorlagen und Bauantrag

  • § 58 Baugenehmigung

  • § 59 Baubeginn

  • § 74 Örtliche Bauvorschriften

Rechtsbehelf

Sonstiges

Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu gehören vor allem Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Anschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.

Freigabevermerk

27.01.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Baurecht
07254 / 207 - 0Baurechtsamt(@)waghaeusel.de
Stadt Waghäusel
07254 / 207 - 0stadtverwaltung(@)waghaeusel.de07254 / 207 - 2230
Bauamt
07254 / 207 - 0stadtverwaltung(@)waghaeusel.de07254 / 207 - 2336

Zugehörige Lebenslagen

Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz
Verkehrssicherheit und Straßennutzung
Nutzung von Straßen und Gehwegen
Verkehr und Verkehrswege
Unternehmen führen
Gewässer-, Boden- und Naturschutz
Zur Leistungen Übersicht