Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen
Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Die Ausweispflicht wird auch mit dem Besitz eines gültigen deutschen Reisepasses erfüllt. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, Ihren Ausweis ständig mit sich zu führen.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf auf Antrag ein Personalausweis ausgestellt werden. Deutschen Staatsangehörigen ohne Wohnung in Deutschland kann auf Antrag ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden.
Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt.
Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke abgelegt. Das Lichtbild und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbehörden zugänglich.
Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:
- den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) beziehungsweise die Online-Ausweisfunktion und
- die Unterschrifts-/Signaturfunktion
Seit dem 15. Juli 2017 ist die eID-Funktion in Personalausweisen grundsätzlich immer eingeschaltet, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Voraussetzungen
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
Es dürfen keine Versagungsgründe gegen die Ausstellung eines Personalausweises vorliegen.
Ablauf
Sie müssen den Personalausweis persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde beantragen.
Sie müssen eine formgültige Unterschrift abgeben und die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
Eine Unterschrift ist bei Kindern ab 10 Jahren erforderlich.Bei der Beantragung können Siedas Lichtbild - je nach Ausstattung der Behörde - vor Ort erstellen oder Sie lassen das Lichtbild im Vorfeld durch einen zertifizierten Dienstleister (zum Beispiel einem Fotografen oder dem Fotoservice eines Drogeriemarktes) anfertigen. Vom Dienstleister erhalten Sie den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild aus der Cloud abrufen kann.
Seit dem 2. August 2021 ist die Aufnahme von Fingerabdrücken für Personen ab 6 Jahren verpflichtend. Sie werden auf dem Ausweis-Chip gespeichert. Wenn für Kinder nach Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Ausweisdokument ausdrücklich ohne die Aufnahme von Fingerabdrücken beantragt wird,so kann nur ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe, wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
Seit 17. Februar 2025 erhalten Sie beider BeantragungIhresPersonalausweises- unabhängig vom Alter -einen PIN-Briefausgehändigt. Dieser enthält eineGeheimnummer(fünfstellige Einmal-PIN)undeineEntsperrnummer (PUK)für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion.Den Online-Ausweis können Sie ab 16 Jahren nutzen, sobald Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN gesetzt haben.Bei der Ausgabe des neuen Personalausweises erhalten Sie ein Aushändigungsschreiben mit dem Sperrkennwort, um im Bedarfsfall (zum Beispiel Verlust des Dokuments) den Online-Ausweis sperren zu können.
Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Den fertig produzierten Personalausweis können Sie zu gegebener Zeit in der Behörde abholen. Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie Ihren Personalausweis abholen können. Die Benachrichtigungsinformation der Personalausweisbehörde enthält meistens auch einen Vordruck der Abholvollmacht. Somit können Sie Ihren Personalausweis selbst abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Personalausweisbehörde vorher ausweisen und die Abholvollmacht vorlegen.
Sie müssen Ihren alten Personalausweis beim Empfang des neuen Dokuments abgeben. Auf Wunsch können Sie Ihren alten Personalausweis entwertet als Andenken wieder mitnehmen.
Ab 1. Mai 2025 können Sie im Antragsprozess auch die kostenpflichtige Option "Direktversand" wählen und erhalten das Dokument an Ihre zustellfähige Wohnanschrift geliefert.Voraussetzungen sind, dass Sie mindestens 16. Jahre alt sind und den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Darüber hinaus müssen Sie sich persönlich an der Wohnungstür gegenüber demPostzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (zum Beispiel Reisepass) ausweisen und den alten Personalausweis bereits bei der Beantragung des neuen Personalausweises entwerten lassen.Bewohnerinnen und Bewohner aus Büsingen (Hochrhein) und Helgoland können den Direktversand-Service nicht nutzen.
Fristen
rechtzeitig vor der Erfüllung der gesetzlichen Ausweispflicht
Antragspflicht sorgeberechtigter Personen oder Betreuer beziehungsweise Betreuerinnen für Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren: innerhalb sechs Wochen, nachdem der oder die Jugendliche 16 Jahre alt geworden ist und nicht selbst einen Antrag gestellt hat und die Ausweispflicht nicht durch einen gültigen deutschen Reisepass erfüllt werden kann.
unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig.
ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig.
Bearbeitungsdauer
etwa drei bis sechs Wochen
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Personalausweis, Reisepass oder gegebenenfalls Geburtsurkunde
ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild
bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren:
- Wenn beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern. Sollte nur ein Sorgeberechtigter die Antragstellung vornehmen: zusätzlich
- schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
- bei einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht: zusätzlich
- Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen. - Gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben).
- Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
- bei Vormundschaft: zusätzlich
- Urkunde über die Bestellung zum Vormund
- Wenn beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern. Sollte nur ein Sorgeberechtigter die Antragstellung vornehmen: zusätzlich
Wenn beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern. Sollte nur ein Sorgeberechtigter die Antragstellung vornehmen: zusätzlich
- schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
bei einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht: zusätzlich
- Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen. - Gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben).
- Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen.Gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben).
bei Vormundschaft: zusätzlich
- Urkunde über die Bestellung zum Vormund
Urkunde über die Bestellung zum Vormund
Wenn beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern. Sollte nur ein Sorgeberechtigter die Antragstellung vornehmen: zusätzlich
- schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
bei einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht: zusätzlich
- Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen. - Gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben).
- Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen.Gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben).
bei Vormundschaft: zusätzlich
- Urkunde über die Bestellung zum Vormund
Urkunde über die Bestellung zum Vormund
Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen.Gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben).
Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriften entsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei die Fotomustertafel für Personaldokumente.
Ab 1. Mai 2025 werden nur digitale Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen akzeptiert. Sie können das Lichtbild je nach Ausstattung der Behörde bei der Beantragung vor Ort erstellen oder Sie lassen das Lichtbild im Vorfelddurch einen zertifizierten Dienstleister (zum Beispiel einem Fotografen oder dem Fotoservice eines Drogeriemarktes) anfertigen.Das Lichtbild wird dann durch den Dienstleister in einer gesicherten Cloud abgelegt.Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild aus der Cloudabrufen kann. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Behörde über die dort zur Verfügung stehenden Möglichkeiten!
Bei der Erstausstellung (in einigen Kommunen auch bei der ersten Ausstellung nach Zuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie zum Beispiel Personenstandsurkunden.
Bei der erstmaligen Antragstellung eines im Ausland geborenen Kindes sind unter anderem insbesondere das Original der Geburtsurkunde sowie die deutsche Übersetzung vorzulegen.
Bei der Antragstellung von Auslandsdeutschen in einer Personalausweisbehörde im Inland (nicht zuständige Behörde) müssen gegebenenfalls weitere Unterlagen vorgelegt werden.
Gebühren
antragstellende Person ab 24 Jahren: 46,00 EUR
antragstellende Person unter 24 Jahren: 27,60 EUR
für die Lichtbilderstellung in der Behörde: 6,00 EUR
für den optionalen Direktversand: 15,00 EUR
Das Einschalten der Online-Ausweisfunktion ist in folgenden Fällen gebührenfrei:
- erstmaliges Einschalten bei der Ausgabe
- erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
- Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
- nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
- Ändern der PIN im Bürgeramt (zum Beispiel PIN vergessen)
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion
erstmaliges Einschalten bei der Ausgabe
erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
Ändern der PIN im Bürgeramt (zum Beispiel PIN vergessen)
Entsperren der Online-Ausweisfunktion
Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter
erstmaliges Einschalten bei der Ausgabe
erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
Ändern der PIN im Bürgeramt (zum Beispiel PIN vergessen)
Entsperren der Online-Ausweisfunktion
Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit oder beim Aufsuchen einer unzuständigen Stelle ein Zuschlag von 13,00 EUR erhoben.
Den Antrag können Sie auch an einer örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann die Behörde ebenfalls einen Zuschlag von 13 EUR , bei Auslandsdeutschen von 30 EUR erheben.
Zuständigkeit
die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
die Verwaltungsgemeinschaften,welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.
Rechtsgrundlage
§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
§ 6 Gültigkeitsdauer des Ausweises; vorzeitige Beantragung; räumliche Beschränkungen
§ 7 Sachliche Zuständigkeit
§ 8 Örtliche Zuständigkeit; Tätigwerden bei örtlicher Unzuständigkeit
§ 9 Ausstellung des Ausweises
§ 10 Einschaltung, Sperrung und Entsperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Personalausweis
§ 27 Pflichten des Ausweisinhabers
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage
Sonstiges
Ihren alten Personalausweis müssen Sie spätestens beim Empfang eines neuen Personalausweises abgeben oder entwerten lassen.
Sind Eintragungen im Ausweis unzutreffend geworden, müssen Sie den Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen.
Bei Umzug oder Wegzug ins Ausland wird die Anschrift geändert (Adressänderung im Personalausweis).
Eine Namensänderung im Personalausweis ist nicht möglich. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Einzelheiten dazu finden Sie in den Texten: Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen, Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen.
Sie sind verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises sofort bei der Personalausweisbehörde anzuzeigen. Nutzen Sie den elektronischen Identitätsnachweis oder auch die Unterschriftsfunktion, müssen Sie diese Funktionen sofort sperren lassen. Einzelheiten dazu finden Sie im Text "Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen".
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
05.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg