Personalausweis - Adresse ändern
Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen. Das können Sie entweder online beantragen, sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, oder persönlich beim Bürgeramt Ihres neuen Wohnortes.
Für die Adressänderung wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihrem Personalausweis aufgebracht und die Adresse im Chip Ihres Personalausweises geändert.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber wird Ihre neue Adresse im Ausland eingetragen. Wenn diese noch nicht feststeht, wird vermerkt, dass Sie keine Wohnung mehr in Deutschland haben.
Voraussetzungen
Sie haben einen gültigen Personalausweis.
Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.
Sie haben die Online-Ausweisfunktion Ihres gültigen Personalausweises freigeschaltet.
Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
Sie haben ein Nutzerkonto(beispielsweise der BundID).
Ablauf
Ihre Adresse wird automatisch auf dem Chip Ihres Personalausweises geändert.
Sie erhalten Post an Ihre neue Anschrift. Diese enthälteinen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse und Hinweise, wie Sie den Adressaufkleber auf Ihrem Personalausweis anbringen.
Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und aktualisiert die Adresse auf Ihrem Personalausweis mittels eines Adressaufklebers.
Fristen
Sie müssen Ihre Adresse unverzüglich nach der Adressänderung in Ihrem Personalausweis ändern lassen oder selbst online ändern.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
gültiger Personalausweis
aktuelle amtliche Meldebestätigung
Gebühren
keine
Zuständigkeit
die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
die Verwaltungsgemeinschaften,welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.
Rechtsgrundlage
§ 5 Ausweismuster; gespeicherte Daten
§ 7 Sachliche Zuständigkeit
§ 8 Örtliche Zuständigkeit; Tätigwerden bei örtlicher Unzuständigkeit
§ 18 Elektronischer Identitätsnachweis
§ 19 Speicherung im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises
§ 20a Hoheitliche Berechtigungszertifikate
§ 27Pflichten des Ausweisinhabers
§ 2Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
§ 19Änderung der Anschrift
Anlage 1a Muster des Aufklebers zur Anschriftenänderung des Personalausweises
Anlage 1b Muster des Aufklebers zur Anschriftenänderung des Personalausweises nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes
Anlage 3 Abschnitt 1 Nummer 6 Tabelle 2 und 3
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anfechtungsklage
Verpflichtungsklage
Sonstiges
Sie können die Adressänderung auf Ihrem Personalausweis nur dann online vornehmen, wenn Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.
Freigabevermerk
05.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg