Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte, zu der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie die Adressänderung in der eID-Karte-Behörde an Ihrem aktuellen Wohnort vornehmen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, da auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Voraussetzungen
Sie besitzen eine gültige eID-Karte.
Sie sind umgezogen.
Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
Sie haben ein Nutzerkonto(bspw. der BundID).
Ablauf
Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung, Ihrenanerkanntenund gültigenausländischenPassoder Personalausweisund Ihre gültige eID-Karte vor.
Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihrer eID-Karte.
Fristen
Sie müssen Ihre Adresse unverzüglich nach der Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen oder selbst online ändern.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
gültige eID-Karte
anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
aktuelle amtliche Meldebestätigung
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Zuständigkeit
die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
die Verwaltungsgemeinschaften,welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anfechtungsklage
Verpflichtungsklage
Sonstiges
Wenn Sie die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte online ändern wollen, müssen Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.
Freigabevermerk
05.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg