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Umzug

Kurzbeschreibung

Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben?

Wenn Sie umziehen und mehrere Wohnungen angemeldet haben, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung und welche Ihre Nebenwohnungen sind.

Dabei ist die Hauptwohnung nicht frei wählbar, sondern die vorwiegend genutzte Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnungen tatsächlich am häufigsten aufhalten.

Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend genutzten Wohnung. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Sorgeberechtigten genutzten Wohnung.

In Zweifelsfällen gilt die Wohnung, in der Sie den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben, als Hauptwohnung. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet.

Rechtsgrundlage

Zugehörige Leistungen

Adressbuch - Eintrag sperren lassen
Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Bewohnerparkausweis beantragen
Gewerbe abmelden
Gewerbe anmelden
Gewerbe ummelden
Hundesteuer - Hund abmelden
Hundesteuer - Hund anmelden
Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
Meldebescheinigung beantragen
Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
Melderegister - Auskunftssperre beantragen
Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
Personalausweis - Adresse ändern
Reisepass - Wohnortänderung beantragen
Vorübergehendes Haltverbot einrichten
Wohnberechtigungsschein beantragen
Wohngeld beantragen
Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
Wohnsitz abmelden
Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
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