Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden

Vom Bauantrag bis zum Richtfest

Kurzbeschreibung

  • das Vollverfahren: kann bei großen Wohnbauvorhaben und bei allen anderen Vorhaben durchgeführt werden. Für Sonderbauvorhaben (§ 38 LBO) ist es zwingend erforderlich.

  • das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren: Sie beantragen eine Baugenehmigung und die Baurechtsbehörde prüft nur bestimmte Punkte davon.

  • das Kenntnisgabeverfahren: Sie informieren die Baurechtsbehörde umfassend. Das reicht aus. Die Baurechtsbehörde wird nicht weiter tätig.

  • verfahrensfreie Bauvorhaben: Sie müssen keine Baurechtsbehörde informieren, die Baurechtsbehörde prüft vor Ihrem Vorhaben nichts.

  • Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben dürfen Sie das erst nach Erhalt des Baufreigabescheins, dem "Roten Punkt".

  • Bei kenntnisgabepflichtigen Vorhaben dürfen Sie das erst nach Ablauf einer Frist ab Einreichung der vollständigen Bauvorlagen (zwei Wochen oder einen Monat). Dafür hat sich– obwohl gesetzlich nicht erforderlich – ein „Grüner Punkt“ eingebürgert.

  • Bei Teilbaufreigaben, wenn also zum Beispiel bis zur Entscheidung des Bauantrags nur die Erd- und Gründungsarbeiten freigegeben wurden, haben sich jeweils "halbe Punkte" eingebürgert.

Langbeschreibung

Freigabevermerk

23.04.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Zugehörige Leistungen

Baugenehmigung beantragen
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
Bauvorbescheid beantragen
Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen
Zur Lebenslagen Übersicht