Juristische Person
Kurzbeschreibung
Als Mindestkapitaleinlage sind 25.000 Euro vorgeschrieben. Diese können auch aus Sacheinlagen bestehen.
Der Aufwand an Buchhaltung und Dokumentation ist höher als bei einer Personengesellschaft.
Die Gründerinnen und Gründer haften nicht mit ihrem Privatvermögen.
Die Geschäftsführung können folgende Personen übernehmen:
- eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter
- mehrere Gesellschafterinnen oder Gesellschafter
- Dritte, die im Angestelltenverhältnis beschäftigt sind
eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter
mehrere Gesellschafterinnen oder Gesellschafter
Dritte, die im Angestelltenverhältnis beschäftigt sind
Der GmbH-Vertrag regelt,
- wer die Geschäftsführung innehat und mit welchen Befugnissen diese Person ausgestattet ist,
- die Einzahlung des Kapitals und
- die Gewinnverteilung.
wer die Geschäftsführung innehat und mit welchen Befugnissen diese Person ausgestattet ist,
die Einzahlung des Kapitals und
die Gewinnverteilung.
Jede Änderung der Geschäftsführung müssen Sie ins Handelsregister eintragen lassen.
Geschäftsanteile können Sie nur unter Mitwirkung einer Notarin oder eines Notars verkaufen.
eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter
mehrere Gesellschafterinnen oder Gesellschafter
Dritte, die im Angestelltenverhältnis beschäftigt sind
wer die Geschäftsführung innehat und mit welchen Befugnissen diese Person ausgestattet ist,
die Einzahlung des Kapitals und
die Gewinnverteilung.
Ihre Haftung beschränken möchten und
mit geringem Kapital auskommen (kleine Unternehmen oder Dienstleisterinnen und Dienstleister).
wie hoch die Genossenschaftsanteile sind, die die Mitglieder einzahlen müssen,
ob Sacheinlagen wie Maschinen zulässig sind,
auf welche Weise die Generalversammlung einberufen wird.
Langbeschreibung
Freigabevermerk
03.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg