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Juristische Person

Kurzbeschreibung

  • Als Mindestkapitaleinlage sind 25.000 Euro vorgeschrieben. Diese können auch aus Sacheinlagen bestehen.

  • Der Aufwand an Buchhaltung und Dokumentation ist höher als bei einer Personengesellschaft.

  • Die Gründerinnen und Gründer haften nicht mit ihrem Privatvermögen.

  • Die Geschäftsführung können folgende Personen übernehmen:

    • eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter
    • mehrere Gesellschafterinnen oder Gesellschafter
    • Dritte, die im Angestelltenverhältnis beschäftigt sind

  • eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter

  • mehrere Gesellschafterinnen oder Gesellschafter

  • Dritte, die im Angestelltenverhältnis beschäftigt sind

  • Der GmbH-Vertrag regelt,

    • wer die Geschäftsführung innehat und mit welchen Befugnissen diese Person ausgestattet ist,
    • die Einzahlung des Kapitals und
    • die Gewinnverteilung.

  • wer die Geschäftsführung innehat und mit welchen Befugnissen diese Person ausgestattet ist,

  • die Einzahlung des Kapitals und

  • die Gewinnverteilung.

  • Jede Änderung der Geschäftsführung müssen Sie ins Handelsregister eintragen lassen.

  • Geschäftsanteile können Sie nur unter Mitwirkung einer Notarin oder eines Notars verkaufen.

  • eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter

  • mehrere Gesellschafterinnen oder Gesellschafter

  • Dritte, die im Angestelltenverhältnis beschäftigt sind

  • wer die Geschäftsführung innehat und mit welchen Befugnissen diese Person ausgestattet ist,

  • die Einzahlung des Kapitals und

  • die Gewinnverteilung.

  • Ihre Haftung beschränken möchten und

  • mit geringem Kapital auskommen (kleine Unternehmen oder Dienstleisterinnen und Dienstleister).

  • wie hoch die Genossenschaftsanteile sind, die die Mitglieder einzahlen müssen,

  • ob Sacheinlagen wie Maschinen zulässig sind,

  • auf welche Weise die Generalversammlung einberufen wird.

Langbeschreibung

Freigabevermerk

03.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Leistungen

Gewerbe anmelden
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